Die Untersuchung von Bodenmaterialien nach festgelegten Standards sind essenziell für den Schutz der Umwelt und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben.
Die Probennahme erfolgt nach den Richtlinien der LAGA-PN98 (Ländergemeinschaft Abfall, Probennahme von festen Abfällen) und die Bewertung gemäß EBV (Ersatzbaustoffverordnung), DepV (Deponieverordnung) und BBodSchV (Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung). Diese Regelwerke stellen sicher, dass Bodenproben fachgerecht entnommen und bewertet werden, um schädliche Auswirkungen von Schadstoffen zu minimieren. Durch die Einhaltung dieser Standards wird eine sichere Verwertung, Ablagerung und Sanierung von Böden gewährleistet.
Schadstoffe im Boden stellen eine ernsthafte Gefahr für die Umwelt und die menschliche Gesundheit dar. Sie können sowohl natürlichen als auch menschlichen Ursprungs (anthropogen) sein und gelangen auf vielfältige Weise in den Boden. Dort können sie dessen chemische, physikalische und biologische Eigenschaften erheblich beeinträchtigen.
Beispiele natürlicher Schadstoffe:
Beispiele antropogener Schadstoffe:
In der Vergangenheit gab es nur wenig Verständnis für Schadstoffe und ihre Auswirkungen auf die Natur und den Menschen. Oft wurden Materialien mit Boden vermischt oder vergraben, welche nach heutigem Wissen nicht unbedenklich sind.
© Copyright 2024. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.