
Probennahme Boden und Bauschutt
Die Untersuchung von Bodenmaterialien nach festgelegten Standards sind essenziell für den Schutz der Umwelt und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben.
Die Probennahme erfolgt nach den Richtlinien der LAGA-PN98 (Ländergemeinschaft Abfall, Probennahme von festen Abfällen) und die Bewertung gemäß EBV (Ersatzbaustoffverordnung), DepV (Deponieverordnung) und BBodSchV (Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung). Diese Regelwerke stellen sicher, dass Bodenproben fachgerecht entnommen und bewertet werden, um schädliche Auswirkungen von Schadstoffen zu minimieren. Durch die Einhaltung dieser Standards wird eine sichere Verwertung, Ablagerung und Sanierung von Böden gewährleistet.

Schadstoffe im Boden
Schadstoffe im Boden stellen eine ernsthafte Gefahr für die Umwelt und die menschliche Gesundheit dar. Sie können sowohl natürlichen als auch menschlichen Ursprungs (anthropogen) sein und gelangen auf vielfältige Weise in den Boden. Dort können sie dessen chemische, physikalische und biologische Eigenschaften erheblich beeinträchtigen.
Beispiele natürlicher Schadstoffe:
- durch verwitterte Gesteine freigesetzte Schwermetalle wie Arsen, Blei, Cadmium oder Quecksilber
- Radioaktive Nuklide in der Erdkruste (Uran, Radon)
Beispiele antropogener Schadstoffe:
- Polychlorierte Biphenyle (PCB) - Industriechemikalie
- Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) - entstehen bei unvollständiger Verbrennung
- Dioxine und Furane - Nebenprodukte bei Verbrennungen
- Schwermetalle Kupfer, Nickel, Zink, Chrom u.v.m. - aus verschiedenen Industriabfällen
- Mineralölkohlenwasserstoffe - aus Ölverschmutzungen und Leckagen
In der Vergangenheit gab es nur wenig Verständnis für Schadstoffe und ihre Auswirkungen auf die Natur und den Menschen. Oft wurden Materialien mit Boden vermischt oder vergraben, welche nach heutigem Wissen nicht unbedenklich sind.